Allgemeine Geschäftsbedingungen der AS Computer Consulting & Service GmbH („AS Computer“)
Stand: 04/2007
SEITE 1
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Angebote, Lieferungen und Leistungen der AS Computer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die künftige Geschäftsbeziehung, soweit der Leistungsumfang dem der vorherigen Geschäfte entspricht, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese Bedingungen spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von AS Computer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
(2) Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen von AS Computer nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Angebote durch AS Computer
(1) Angebote seitens AS Computer sind stets freibleibend und unverbindlich. Schriftliche und mündliche Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch AS Computer in Textform (schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch) bestätigt worden sind.
(2) Die tatsächlichen Kosten können aufgrund marktüblicher Preisschwankungen von Kostenvoranschlägen abweichen.
(3) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen aufgrund technischer Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen AS Computer hergeleitet werden können. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Preise sind nur verbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesagt oder vertraglich vereinbart worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO ab München oder bei Importware ab deutscher Grenze / Einfuhrhafen, zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Einfuhrzölle, Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers kann eine Fracht-/Transportversicherung abgeschlossen werden.
(2) Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert nach den in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preisen berechnet.
(3) Bei Bezugsverträgen und Dauerschuldverhältnissen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage; Preisveränderungen während der Laufzeit des Bezugsvertrages bzw. Dauerschuldverhältnisses berechtigen AS Computer zur Preisanpassung. Bei Verträgen, deren Laufzeit 4 Monate überschreitet, bleibt AS Computer das Recht vorbehalten, etwaige Preissteigerungen eigener Zulieferer an den Kunden weiterzuleiten.
(4) Leistungen und Lieferungen der AS Computer sind zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der AS Computer gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist AS Computer berechtigt, von dem betreffenden Fälligkeitszeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch den gesetzlichen Verzugszins zu berechnen.
(6) AS Computer ist berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag von 3,00 EUR zu erheben, es sei denn es handelt sich um eine den Verzug erst begründende Mahnung.
(7) Wenn der Kunde im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt/seine Zahlungen einstellt, ist AS Computer zur fristlosen Kündigung des Vertrages/Dauerschuldverhältnisses ohne gesonderte vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche noch offenen Forderungen der AS Computer gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Hält AS Computer weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu verlangen. AS Computer steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
(8) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unbestritten bleiben. Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 4 Leistungszeit, Verzögerungen
(1) Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, AS Computer hat einen Leistungs-/Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt.
(2) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, in dem AS Computer oder einer ihrer Zulieferer durch Umstände, die von AS Computer oder dem Zulieferer nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne Verschulden der AS Computer oder des Zulieferers), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem AS Computer aufgrund fehlender Mitwirkungshandlungen des Kunden an der Leistungserbringung gehindert ist.
(3) Besteht ein Widerrufsrecht des Kunden nach § 355 BGB, ist AS Computer berechtigt, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu leisten. Dies gilt nicht, sofern die Widerrufsfrist erst mit Lieferung beginnt.
(4) Der Kunde hat das Recht, sich nach ereignislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zu lösen, sofern die Verzögerung von AS Computer zu vertreten ist.
(5) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistung der AS Computer.
§ 5 Annahme
(1) Der Besteller/Kunde ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald die AS Computer die Lieferung oder Dienstleistungserbringung angeboten hat.
SEITE 2
(2) Nimmt der Besteller eine angebotene Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so ist AS Computer berechtigt, 50% der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Schadensersatz für die entstandenen Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn zu verlangen, soweit nicht ein höherer Schaden im Einzelfall nachgewiesen wird. Der Besteller ist berechtigt, den vorgenannten pauschalierten Schadensersatz insoweit zu kürzen, als er nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber AS Computer aus der Lieferung neuer Waren und der Erbringung von Leistungen sind zunächst auf Nacherfüllung / Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist die Nacherfüllung/Ersatzlieferung unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Lösung vom Vertrag zu verlangen.
§ 7 Haftung/Haftungsbeschränkung
(1) AS Computer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für zugesicherte Eigenschaften sowie bei arglistiger Täuschung.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet AS Computer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichtverletzung), im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach dem Produktsicherheitsgesetz bzw. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen bei Haftung für leichte Fahrlässigkeit (§ 7 Abs. 2)
(1) Eine Haftung der AS Computer für etwaigen Datenverlust beim Kunden oder auf Datenträgern von Kunden ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung, zu welcher der Kunde selbstständig verpflichtet ist, eingetreten wäre.
(2) Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschäden, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn beim Kunden, ist die Haftung auf die das vertragstypische Schadensrisiko abdeckende Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung / Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung der AS Computer beschränkt. Über die Deckungssumme hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist bei Abschluss und während der Laufzeit von Verträgen mit AS Computer verpflichtet, AS Computer darauf hinzuweisen, sobald und soweit nach seiner Auffassung die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht (für Personen-/Sachschäden) oder der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (für Vermögensschäden) zur Absicherung eventueller Schäden nicht oder nicht mehr ausreicht. Auf Wunsch und Kosten des Kunden, kann in diesem Fall eine Aufstockung der jeweiligen Deckungssummen erfolgen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von AS Computer. Verbindet der Kunde im Eigentum der AS Computer stehende Produkte mit anderen Waren, so verpflichtet er sich, AS Computer an der neu entstandenen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von AS Computer gelieferten Waren zu den anderen Waren im Zeitpunkt der Verbindung einzuräumen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an AS Computer ab. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der AS Computer hat der Kunde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware seitens des Kunden an Dritte ist unzulässig.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum von AS Computer hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung gehen sämtliche Kosten und Schäden zu Lasten des Kunden.
§ 10 Lieferung von Fremdsoftware
Von AS Computer zur Verfügung gestellte oder gelieferte Software und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz des Softwareherstellers bestimmt. Bei Veräußerung der Hard- und Software an Dritte ist die Lizenz mit zu übergeben. Auf die gesonderten Lizenzbedingungen der Softwarehersteller wird hingewiesen.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Anwendung der Convention of Contracts for the International Sale of GoodsCISG) vom 11.04.1980 / UN-Kaufrecht – in der jeweils gültigen Fassung – ist ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen tritt dann die gesetzliche Regelung, wobei zu berücksichtigen ist, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst genau erreicht wird. Eventuell bestehende Regelungslücken sind dementsprechend zu ergänzen.
© AS Computer Consulting & Service GmbH
Stand: April 2007


